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Unser Angebot für Firmen:

Wir bieten Ihnen:

  • Softlaserbehandlungen in Ihrem Hause

Sicherlich ist die Umsetzung von Maßnahmen und Konzepten zum Nichtraucherschutz und zur Förderung des Nichtrauchens mit Zeit und Kosten verbunden. Kurz- und langfristig führen diese Investitionen jedoch zu Kostenersparnissen, einer höheren Motivation und Produktivität sowie zu einem besseren Betriebsklima.

 

Was haben Sie davon?

  • steigende Effizienz/Produktivität (Wegfall von Zeitverlust durch zusätzliche Pausen)
  • geringere Personalkosten (Reduktion von Fehltagen, Fluktuation)
  • niedrigerer Krankenstand (im Durchschnitt sind Rauchende 30-40 % häufiger krank als Nichtrauchende)
  • geringere Reinigungs- und Heizkosten (häufigere Lüftung)
  • gesteigerte Motivation durch besseres „Betriebsklima“
  • Imagegewinn für das Unternehmen/die Einrichtung

 

Neue Steuerfreibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung

Das Jahresteuergesetz 2009 beinhaltet eine sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer interessante Neuregelung.

Es wurde ein neuer Freibetrag für Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Höhe von jährlich EUR 500,00 je Arbeitnehmer eingeführt (§3 Nr. EstG.) Damit können Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern sollen, steuer- und sozialversicherungsfrei geleistet werden, nicht jedoch die Beiträge für Sportvereine und Fitneß-Studios.

Begünstigt sind Raucherentwöhnung, Gewichtsreduzierung, Kurse zur gesunden Ernährung und Rückengymnastik.

Hinweis: Die Leistungen müssen vom Arbeitsgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Eine Umwandlung von Arbeitslohn ist nicht zulässig. Der Arbeitgeber kann Kosten der Lasertherapie komplett steuerlich als Betriebsausgabe absetzen.

 

Zu Beratungsgesprächen und Behandlungen (wenn Sie über geeignete Räume verfügen) kommen wir gerne auch in Ihr Unternehmen.

 

Gruppenpreise siehe Preisliste.

Softlaserinstitut Gropp - Neuss | info@softlaserinstitut.de